Libyen würde nicht annähernd die menschenrechtlichen Anforderungen auch der neuen Regeln in der Asylverfahrensverordnung (und auch nicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention) erfüllen.
Im letzten Jahr gab es dazu den Dialog "Mobile Arbeit". In dem einjährigen Prozess diskutierten über 100 Expert:innen die technischen, organisatorischen, personellen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung guter mobiler Arbeit.
Menschen, die nach Aufnahme durch ein Landesaufnahmeprogramm in Deutschland heimisch geworden sind und sich für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden, brauchen also nicht mehr vorab eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
In den aktuellen Anwendungshinweisen des BMI ist jede Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz anrechenbar.
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Die angesprochene Regelung ist keine Duldung, sondern ein Aufenthaltstitel. Der Zweck hinter der Umgestaltung der Norm ist es, dass Geduldete, die einen Ausbildungsplatz erhalten, nicht nur über die bisherige Ausbildungsduldung vor Abschiebung geschützt sind und dann nach Absolvierung der Ausbildung in einen Fachkraft-Titel wechseln können