Wir senken die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung auf 5, bzw. 3 Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen). Und in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Wir werden dabei nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken, wie im Koalitionsvertrag geschrieben.
Wir rechnen mit einem ersten Referentenentwurf noch in diesem Jahr, in den nächsten Wochen. Daraus erfahren Sie dann auch die detaillierteren Vorhaben. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.
Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Bereits jetzt ist es so, dass nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage möglich ist. Die Fallbearbeitung dauert aber – selbst bei vollständig vorliegenden Dokumenten – oft deutlich länger, da Behörden stark unterbesetzt sind.