„Kabinettsbeschluss“ zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Lieber Herr Demir,
mein Partner und ich warten seit Anfang des Jahres 2022 auf Neuigkeiten zum „Kabinettsbeschluss“ zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Unsere Familien- und Lebensplanung hängt daran und es wäre hilfreich etwas über den aktuellen Stand zu erfahren.
Beste Grüße,
Patrica W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir modernisieren das Staatsbürgerschaftsrecht und passen es der Zeit an.
Dazu gehört die Mehrstaatigkeit, die für alle Menschen möglich sein wird. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Wir senken die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung auf 5, bzw. 3 Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen). Und in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
Für die Gastarbeitergeneration erleichtern wir die Voraussetzungen und verzichten auf den Sprachnachweis und Einbürgerungstest.
Die Bundesministerin Nancy Faeser hat dazu einen Gastbeitrag im Tagesspiegel geschrieben, in dem sie das Vorhaben vorstellt: https://www.tagesspiegel.de/meinung/nancy-faeser-uber-ihre-einburgerungsplane-damit-schaffen-wir-anreize-fur-integration-8927524.html
Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir