Hakan Demir
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SPD
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Frage von djemailj N. •

Warum übersieht jeder Politiker das Zögern der Ausländerbehörden in Sachsen, wenn es um die Erteilung der Staatsbürgerschaft geht?

Sehr geehrter Herr Demir,

falls die doppelte Staatsbürgerschaft tatsächlich Anfang nächsten Jahres eingeführt wird, wie will die Regierung das Problem mit dem Bundesland Sachsen klären. Sie sagen, dass auch die Hürden aus dem Weg geräumt werden, aber jetzt schon dauert die Einbürgerungsprozedur in Sachsen im Normalfall 2.3 Jahre. Viele müssen sogar 3 Jahre warten, da die Ausländerbehörden in Chemnitz, Dresden, Leipzig ständig neue Dokumente verlangen, nur um den Prozess ins Unendliche zu ziehen.

Wird auch ein ``Deadline`` für die Einbürgerung geben oder nicht? Ich plane Sachsen aus diesem Grund sogar zu verlassen.
In Bad-Wütt dauert die Einbürgerung durchschnittlich 10 Monate.

Mit freundlichen Grüßen
Djemailj N.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

danke für Ihre Anfragen.

Bereits jetzt ist es so, dass nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage möglich ist. Die Fallbearbeitung dauert aber – selbst bei vollständig vorliegenden Dokumenten – oft deutlich länger, da Behörden stark unterbesetzt sind. Durch die geplanten Gesetzesänderungen könnte sich die Lage noch verschlechtern, wenn nicht frühzeitig Kapazitäten verbessert werden. Die Umsetzung des gesamten Einbürgerungsprozesses liegt jedoch komplett in der Hand der zuständigen Länder und Kommunen. Deshalb kann die Frage, ob die Verfahren schneller und effizienter werden, in jedem Bundesland unterschiedlich beantwortet werden. In Berlin setze ich mich zusammen mit der Berliner Landesregierung für eine klare Strategie ein: zentralisieren, digitalisieren, Personal aufstocken. Ich begrüße deshalb, dass die Landesregierung eine zentrale Einbürgerungsbehörde plant, in der die Zahl der bearbeiteten Fälle auf das 2,5-fache gesteigert werden kann. (https://www.berlin.de/aktuelles/7899498-958090-mehr-tempo-einbuergerungszentrum-soll-an.html)

Welche Schritte in Ihrem Bundesland unternommen werden, können Ihnen Ihre Landesregierung (in der Regel das Innenministerium), Ihre lokale Einbürgerungsbehörde sowie natürlich Ihre Abgeordneten im Landtag beantworten.

Ein Aspekt jedoch, wie die geplante Reform auch zur Beschleunigung von Verfahren führen kann: Durch die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit muss nicht mehr aufwändig geprüft werden, ob der/die Einbürgerungsinteressierte seinen/ihren alten Pass aufgegeben hat oder ob eine der zahlreichen Ausnahmen in Frage kommt. Dies wird viele Verfahren erleichtern.

Ich freue mich, wenn Sie die geplanten Reformen weiterhin unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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