Wiedererlangen der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit): Wenn das neue Einbürgerungsgesetz in kraft tritt, kann ich dann meine alte Staatsbürgerschaft wieder bekommen?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich bin 54 Jahre jung und lebe seit 1972 in Deutschland. Seit 5 Jahren habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Um diese zu bekommen, musste ich meine alte Staatsbürgerschaft aufgeben.
Wenn das neue Einbürgerungsgesetz in kraft tritt, kann ich dann meine alte Staatsbürgerschaft wieder bekommen?
Schöne Grüße
Toni G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Ihre alte Staatsbürgerschaft können sie mit der Gesetzesreform also wieder annehmen. Eine Sache muss man natürlich bedenken: Die Mehrstaatigkeit kann auch am Herkunftsstaat scheitern, wenn dieser eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in Deutschland nicht anerkennt oder eine Wiedereinbürgerung nicht vorsieht. Dadurch wird es auch weiterhin Menschen geben, die sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, z.B. aus Indien oder Äthiopien. Aber wo die Hürden in Deutschland liegen, werden wir sie beseitigen.
Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir