Hakan Demir
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SPD
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Frage von Mohamed M. •

Wird das zukunftige Staatsangehörigkeitsgesetz mehrstaatigkeit für deutsche Staatsangehörige bzw. bereits Eingebürgerte Staatsangehörige ohne "Beibehaltungsgenehmigung" erlauben?

Das existierende Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt deutschen Staatsangehörigen den Erwerb anderer Staatsangehörigkeiten nur mit einer "Beibehaltungsgenehmigung", die - wie bei Einbürgerung- nur in besonderen Fällen erteilt wird.

Wird das zukunftige Staatsangehörigkeitsgesetz gebürtigen deutschen Stagebürtigeatsangehörigen bzw. bereits Eingebürgerten Staatsangehörigen, es ermöglichen, andere Staatsangehörigkeiten bzw. ehemalige Staatsangehörigkeiten zu erwerben?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für mich klar: Mehrstaatigkeit muss für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Eine Sache muss man natürlich bedenken: Die Mehrstaatigkeit kann auch am Herkunftsstaat scheitern, wenn dieser eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung in Deutschland nicht anerkennt. Dadurch wird es auch weiterhin Menschen geben, die sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden müssen, z.B. aus Indien oder Äthiopien. Aber wo die Hürden in Deutschland liegen, werden wir sie beseitigen.

Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Wir rechnen mit einem ersten Referentenentwurf noch in diesem Jahr, in den nächsten Wochen. Daraus erfahren Sie dann auch die detaillierteren Vorhaben. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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