In Bezug auf die Bearbeitung der Fälle obliegt das Vorgehen den jeweils zuständigen Behörden. Meiner Erfahrung nach werden aber Anträge, die beispielsweise zurückgestellt wurden, da die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit gewünscht ist, nach der Zurückstellung schnell bearbeitet.
Welches Verfahren Anwendung findet, wird im sogenannten Screening-Verfahren entschieden, das alle Schutzsuchenden durchlaufen. In dieses Verfahren werden alle Schutzsuchenden überführt, die entweder aus Seenot gerettet werden oder an einer Landgrenze ein Schutzbegehren äußern.
Ob alle Kriterien erfüllt sind, kann auch hier bei einem Quick Check geprüft werden:
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 27.06. entfallen alle Rechtsgrundlagen, die bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach sich ziehen würden.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Das Antragsverfahren für die Chancenkarte ist im Iran aktuell noch nicht verfügbar, da die Botschaft aktuell noch die Eingliederung in das global genutzte digitale Antragssystem vornimmt.