Frage von Giorgi N. • 13.07.2024
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.07.2024

Die Feststellung von C1-Sprachkenntnissen wird durch die zuständige Behörde vor Ort festgestellt. Gesetzlich hat die Ampel-Regierung bei der Reform kein spezifisches Zertifikat festgeschrieben - der Nachweis kann also auch auf alternativem Wege erfolgen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.07.2024

Mir ist keine Klage bekannt und ich bin mir sicher, dass im Zusammenhang mit der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch für den - nicht realistischen - Fall, dass die Mehrstaatigkeit verfassungsrechtlich angegriffen würde, würden Sie auf keinen Fall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie in der Zwischenzeit eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.

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