Hakan Demir
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SPD
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Frage von Claudia K. •

Ob ich als deutsche Staatsbürgerin auch die türkische annehmen kann. Und wird mir meine Erwerbstätigkeit Rente die volle die bereits unbefristet ist weitergezahlt aus Deutschland ?

Sehr geehrter Herr Hakan Demir

Wird mir meine volle Erwerbsunfähigkeit Rente die bereits unbefristet ist und ich seid 2014 beziehe weiterhin gezahlt aus der DRV ?

Oder wird sie mir gestrichen wenn ich die türkische Staatsbürgerschaft annehmen würde als doppelte?

Danke für ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Claudia K.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

danke für Ihre Frage.

Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsbürgerschaften ermöglicht. So können ausländische Personen in Deutschland sich einbürgern lassen, ebenso können Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen. Entsprechend können Sie ab dem 27. Juni die türkische Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren.

Wenn Sie die türkische Staatsangehörigkeit annehmen, bleiben Sie ja weiterhin deutsche Staatsbürgerin. Ihre Rente beziehen Sie weiterhin, fernab Ihrer Staatsangehörigkeit.

Aber: Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen. Informieren Sie sich dazu bitte bei der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-umzug-detailseite.html und sprechen mit einer Beratungsstelle.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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