Frage von Anastasia K. • 10.06.2024
Guten Tag Herr Demir, ist es noch aktuell dass der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld keinen Einfluss auf den Antrag zur Einbürgerung hat? Vielen Dank im Voraus
Antwort von Hakan Demir SPD • 10.06.2024
Sehr geehrte Frau K.
danke für die Frage.
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII. Sie haben damit keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsantrag.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir