Hakan Demir
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SPD
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Frage von Julia M. •

Hallo wenn ein elternteil sich mit den kindern zusammen einbürgern lassen möchte (rumänische staatsangehörigleit). Benötigen die kinder auch einen gültigen ausweis oder reicht geburtsurkunde?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

danke für Ihre Frage.

Für die Einbürgerung muss die Identität und Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person eindeutig nachgewiesen werden. Das geht mit einem biometrischen Pass oder einem anderen Identitätsdokument mit Foto.

Wenn kein Pass vorliegt, kann die Identität auch mit anderen Dokumenten aus dem Herkunftsstaat nachgewiesen werden, bspw. mit einem Führerschein, Dienstausweis, Wehrpass oder Personenstandsurkunde mit Lichtbild.

Wenn diese Dokumente nicht vorgelegt werden können, ist im Ausnahmefall eine Identitätsklärung auch mit einer Geburtsurkunde, Taufbescheinigung, Heiratsurkunde, Meldebescheinigung oder Schulzeugnisse möglich. 

Die Abfolge der alternativen Identitätsklärungsmöglichkeiten wurde vom Bundesverwaltungsgericht anhand eines Stufenmodells entwickelt. Auf jeder Stufe muss alles objektiv mögliche und subjektiv zumutbare von den Einbürgerungsbewerber:innen unternommen werden, um den Nachweis zu erbringen.

Sprechen Sie dazu gerne direkt mit Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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