Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.07.2023

Die Neuregelung des automatischen Erwerbs bezieht sich nur auf Kinder, bei denen die Eltern bei der Geburt die entsprechende Voraufenthaltszeit (also bisher 8, bald 5 Jahre) erfüllt hatten

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.07.2023

Bei einem Aufenthaltstitel nach § 23a Aufenthaltsgesetz ist es nach aktuellen Plänen so, dass Sie erst in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln müssen (z.B. einen Fachkrafttitel oder in die Niederlassungserlaubnis), um eingebürgert werden zu können

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