Sehr geehrter Herr Demir, können sie hier teilen, weshalb sich die Einbringung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in das Kabinett immer weiter verzögert?
Es hieß zunächst "noch während der Sommerpause", inzwischen gehen Sie wohl von "Anfang September" aus. Ich fürchte, dass sich der Prozess immer weiter verzögern wird. Gehen Sie wirklich von einer Verabschiedung im Bundestag noch im Kalenderjahr 2023 aus? Der Bundesrat wird dann ja möglicherweise nicht zustimmen, sodass das Gesetz dann erneut in den Bundestag muss - wären wir dann (was mich bei dem Zustand der Koalition beunruhigt) bereits deutlich im Jahre 2024?
Sehr geehrter Herr M.,
danke für Ihre Nachfragen.
In der Tat haben sich die Termine, bei denen die Staatsangehörigkeitsreform vom Bundeskabinett hätten beschlossen werden sollen, immer verschoben. Das liegt daran, dass es noch weiteren Klärungsbedarf gab und die Punkte aus der Verbände- und Ressortbeteiligung vom Innenministerium eingearbeitet werden müssen.
Ein konkretes neues Datum liegt mir nicht vor. Ich gehe aber wie gesagt von Ende August / Anfang September aus. Dann erst kommt die Reform zu uns in den Bundestag. Mir persönlich ist es ein Ziel, die Reform schnell, aber auch gut umzusetzen. Deswegen hoffe ich, dass wir die Reform spätestens zu Ende diesen Jahres umsetzen werden können. Versprechen kann ich dies nicht, denn erst das parlamentarische Verfahren zeigt, wie viel wir an dem Kabinettsentwurf noch ändern werden. Die Staatsangehörigkeitsreform ist für viele Menschen in unserem Land ein sehr wichtiges Zeichen, dessen bin ich mir bewusst. Gerade deswegen setze ich mich dafür ein, ein gutes, gerechtes und starkes Gesetz zu erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir