Bei einem 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils ist aber nach der Reform die Miteinbürgerung des Kindes mit dem entsprechenden Elternteil möglich - da ja auch geplant ist, die Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung generell auf 5 Jahre abzusenken.
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht versprechen - zudem wird sicher eine gewisse (nicht zu lange) Übergangszeit zwischen Beschluss und Inkrafttreten notwendig sein, um den Behörden ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die neue Rechtslage zu geben.
Die Mehrstaatigkeit soll dabei so geregelt werden, dass alle bisherigen Beschränkungen wegfallen. Es werden deshalb auch keine Nachweise über die Niederlegung (oder über den Nicht-Besitz) ausländischer Staatsangehörigkeiten mehr notwendig sein.
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
Die Aussagen auf der Webseite des BKA sind also korrekt, sie geben die aktuelle Praxis der Fluggastdatenverarbeitung korrekt wider.