Wenn man die Zusicherung jetzt schon bekommt, aber die deutsche Staatsbürgerschaft erst nach in Kraft treten des neuen Gesetzes annimmt, gilt dann die doppelte Staatsbürgerschaft?
Hallo Herr Demir,
angenommen wir würden heute die Zusicherung der deutschen Staatsangehörigkeit bekommen und diese aber erst nach in Kraft treten des neuen Gesetzes annehmen, kann man dann seine alte Staatsbürgerschaft behalten und somit von der doppelten Staatsbürgerschaft profitieren oder muss man diese dann trotzdem abgeben weil man die Zusicherung vor in Kraft treten schon erhalten hat?
Wir möchten nämlich die bosnische Staatsbürgerschaft behalten und ebenso die deutsche erhalten. Müssen wir also auch mit der Zusicherung dann warten oder dürfen wir diese schon erhalten und die deutsche Staatsbürgerschaft erst ab in Kraft treten des neuen Gesetzes annehmen?
Über Ihre Antwort freue ich mich
J.
Sehr geehrte Frau S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Einbürgerungszusicherungen sind ja in der Regel 2 Jahre gültig und können darüber hinaus auch verlängert werden. Jetzt ändert sich innerhalb der Zeit, in der die Einbürgerungszusicherung gilt, die Rechtslage. Damit wird die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit niederzulegen, hinfällig. Sie warten also einfach ab, bis das neue Gesetz in Kraft tritt und können dann die Einbürgerungsbehörde informieren, dass sie nicht mehr beabsichtigen, ihre alte Staatsangehörigkeit niederzulegen - und die Behörde muss dank der neuen Rechtslage die Entscheidung über ihren Fall unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit treffen.
Es wirkt sich also nicht nachteilig für Sie aus, sollten Sie in den Monaten bis zum Infrakttreten Ihre Einbürgerungszusicherung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir