Hakan Demir
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Frage von Esmaeil M. •

Guten Tag Ich möchte gerne Einbürgerung beantragen und im Moment arbeite ich Vollzeit. Ab erste 01.10.2024 fange ich eine Umschulung an und das wird durch Arbeitgeber finanziert… frage ist, Ob ich Einbürgerung beantragen kann

Und ich bekomme von mein Arbeitgeber ganz normal Gehalt, die frage ist, Ob ich Einbürgerung beantragen kann….

Ich freue mich auf Ihre Antwort

Schöne Grüße

Farshad

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Auch nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist es so, dass nur Sozialleistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch einer Einbürgerung entgegenstehen. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt durch das Gehalt decken, das sie von ihrem Arbeitgeber beziehen, ist es unerheblich, ob sie dieses Gehalt für Ihren regulären Job oder für die Umschulung beziehen. 

Zusätzlich zur Information, dass sie aktuell keine Sozialleistungen beziehen, stellt Ihre Behörde eine Prognoseentscheidung darüber an, dass sie dauerhaft Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungsbezug bestreiten. Hier könnte es eine wichtige Information sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie nach der Umschulung in einem neuen Bereich weiterbeschäftigen wird. Für Detailfragen und zur Vorbereitung Ihres Antrags können Sie auch die Beratung einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwandenger (MBE) in Anspruch nehmen. (hier die Übersicht über ortsnahe Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) In einigen Städten wie z.B. Hamburg gibt es außerdem Einbürgerungslots:innen, die bei der Beantragung unterstützen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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