Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
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Frage von Amir K. •

Was passiert mit bereits gestellten Einbürgerungsanträgen nach 3 Jahren, wenn die Regelung abgeschafft wird?

Sehr geehrter Herr Demir,

aktuell wird darüber diskutiert, die Einbürgerung nach drei Jahren („Turbo-Einbürgerung“) wieder abzuschaffen. Viele Menschen – auch ich – haben auf Grundlage dieser Regelung bereits einen Antrag gestellt. Wir haben uns bewusst für diesen Weg entschieden und viel investiert: in Sprachprüfungen auf C1-Niveau, den Einbürgerungstest, verschiedene Nachweise, Übersetzungen und nicht zuletzt in Gebühren.

Die Frage, die uns jetzt beschäftigt: Was passiert mit den Anträgen, die bereits gestellt wurden? Werden sie noch nach den bisherigen Regeln bearbeitet, oder gelten auch für uns rückwirkend die neuen Voraussetzungen?

Es wäre sehr enttäuschend, wenn die Mühe, Zeit und Kosten, die viele aufgebracht haben, plötzlich keine Rolle mehr spielen würden.

Daher meine Bitte: Gibt es eine Übergangsregelung oder eine Lösung für die bereits gestellte Anträge?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Amir K.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

danke für Ihre Frage.

Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts. Es bleibt bei der regulären Einbürgerung nach fünf Jahren, den Sprachanforderungen und der doppelten Staatsangehörigkeit.

Die konkrete Gesetzesänderung - keine beschleunigte Einbürgerung mehr nach drei Jahren - wird, wie alle anderen Gesetzesvorhaben auch, nach Regierungsbildung und Besetzung der Ministerien im regulären Gesetzgebungsprozess erarbeitet und muss ja auch noch in Kraft treten. In dieser Zeit bis dahin gilt jetziges Recht und damit auch noch Einbürgerungen nach drei Jahren. Ihr Antrag wird dementsprechend geprüft. Ich kenne mich mit der Bearbeitungszeit in Ihrer Kommune nicht aus, in Berlin bspw. werden neu eingehende Anträge schon nach nur teilweise wenigen Monaten positiv entschieden. Deswegen könnten Sie auch bis zur Gesetzesänderung vielleicht längst eingebürgert worden sein. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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