Hat die Inanspruchnahme von Bafög und Wohngeld negative Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsantrag?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich möchte Sie um eine Auskunft bezüglich meines Einbürgerungsantrags bitten. Im Antrag ist unter dem Punkt „sonstige Leistungen“ die Rede von Leistungen wie Wohngeld und Bafög.
Ich erhalte derzeit Wohngeld bis Februar 2026, das ausschließlich zur Deckung meiner Mietkosten gewährt wird, und habe diese Leistung bereits in meinem Antrag eingetragen.
Das Bafög erhalte ich zur Finanzierung meines Meisterkurses, also nicht monatlich, sondern einmalig, insbesondere für die Kursgebühren. Das Bafög wird direkt an den Bildungsträger überwiesen und ausschließlich für die Kurskosten verwendet. Es wurde nicht für meinen Lebensunterhalt genutzt. Ich absolviere meine Fortbildung in Teilzeit berufsbegleitend und nicht in Vollzeit.
Meine Fragen lauten:
Muss ich das Bafög ebenfalls in meinem Antrag unter „sonstige Leistungen“ angeben?
Hat die Inanspruchnahme von Bafög und Wohngeld negative Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsantrag?
Ich danke Ihnen im Voraus!

Sehr geehrter Herr A.,
danke für Ihre Frage.
Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.
BAföG ist keine Sozialleistung und hat keinen negativen Einfluss auf die Einbürgerungsentscheidung. Mit der Absolvierung des Meisterkurses zeigen Sie meiner Meinung nach glaubhaft, dass Sie im Anschluss eine Arbeit aufnehmen werden und Ihren Lebensunterhalt selbst sichern werden können.
Auch der Bezug von Wohngeld steht der Einbürgerung nicht entgegen.
Machen Sie in Ihrem Antrag glaubhaft, warum Sie derzeit Wohngeld beziehen und wie Sie diese Situation ändern können. Beispielsweise, indem Sie Ihre Ausbildung zum Meister beenden und im Anschluss eine Stelle annehmen und so viel Geld verdienen, dass Sie kein Wohngeld mehr beziehen müssen. Wichtig ist, dass klar ersichtlich ist, dass Sie jetzt, aber vor allem in Zukunft eigenständig Geld verdienen, bzw. Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können ohne die Beanspruchung von Sozialleistungen.
Sie können auch zur Veranschaulichung Ihren Gehaltsauszug und Mietvertrag der Bewerbung beilegen.
Für weitere Fragen würde ich Ihnen empfehlen, sich an Ihre lokale Einbürgerungsbehörde oder eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) zu wenden. Hier finden Sie eine Übersicht über Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/. Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir