Hakan Demir
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Frage von Xhelona H. •

Kann man Elternnachzug Anspruch haben wenn man als Fachkraft schon in Deutschland lebt?

Sie sagen dass "Mit der neuen Änderung im Aufenthaltsgesetz wird es ab März 2024 möglich, dass auch Eltern oder unter Umständen Schwiegereltern von neu nach Deutschland kommenden Fachkräften (mit bestimmten Aufenthaltstiteln) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Voraussetzungen dafür sind unter anderem eine gültige Krankenversicherung und die Lebensunterhaltssicherung.".

Ich lebe schon in Deutschland und ich werde bald auch eingebürgert. Habe ich auch in meinem Fall die Elternnachzug Anspruch zur Beantragung?

Vielen Dank

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die neue Möglichkeit, ohne Vorliegen eines Härtefalls die eigenen Eltern bei gesichertem Lebensunterhalt nach Deutschland nachzuholen, gilt erst einmal nur für Fachkräfte, die nach dem 1.3.2024 einreisen. Ich spreche mich aber dafür aus, diese Möglichkeit bei erfolgreicher Umsetzung auch auf weitere Gruppen auszuweiten.

Für alle anderen Personen, also z.B. ausländische Fachkräfte, die bereits in Deutschland leben, oder Deutsche mit ausländischen Eltern, gibt es diese Möglichkeit nur bei "außergewöhnlichen Härten", also zum Beispiel bei einer Krankheit des Elternteils. Hier gibt es dazu eine gute Erklärung: https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/05-VisaEinreise/-/2631414#:~:text=Diese%20au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche%20H%C3%A4rte%20kann%20in,nur%20in%20Deutschland%20erbringen%20l%C3%A4sst.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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