Hakan Demir
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Frage von Christopher B. •

Kann das BVA von der Bundesregierung angewiesen werden eine Generalbeibehaltungsgenehmigung durch öffentliche Bekanntgabe auszustellen und damit Übergangsregelung bis zum 26.6 zu schaffen?

Das neue StARModG wird im wesentlichen erst am 26.6., 3 Monate nach Verkündung in Kraft treten. Die Verzögerung sollte dazu dienen um die Belastung auf die Verwaltung zu verringern. Im Falle der Paragraphen über den Verlust bzw. der Beibehaltung der Staatsangehörigkeit hat dies aber die umgekehrte Wirkung. Zum einen muss das BVA sinnloser Weise bis zum 25.6. noch individuelle Anträge auf Beibehaltung bearbeiten, zum anderen müssen ausländische Behörden in vielen Fällen Termine für die Einbürgerungszeremonien/-feiern von Deutschen bis zum 26.6. vertagen, wenn keine Beiberhaltungsgenhmigung vorliegt.
Da das Gesetz schon durch ist und es nicht mehr geändert werden kann, wäre die beste Lösung jetzt, dass das BVA durch öffentliche Bekanntgabe eine Generalbeibehaltungsgenehmigung "an alle Deutsche" ausstellt. Kann die Bundesregierung dies veranlassen?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes musste die alte Rechtslage angewendet werden. Was aber an nach meiner Information in vielen Fällen passiert ist, ist eine Zurückstellen von Fällen, in denen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit angestrebt wurde. Dies geschah entweder in Absprache mit den Antragsteller:innen oder einfach dadurch, dass Behörden andere Fälle priorisiert haben. 

Seit dem 27.06. ist die Rechtslage dann ja ohnehin eindeutig. Die Mehrstaatigkeit gilt für alle - unabhängig davon, ob es sich um laufende Verfahren oder neue Fälle handelt. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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