Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
100 %
932 / 934 Fragen beantwortet
Frage von Paul S. •

Im dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009044.pdf auf der Seite 8 und Seite 19 ist es nicht konkret genug geschrieben, was man braucht, um nach 3 Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können.

Um schon nach 3 Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können, wie viele Bedingungen muss man erfüllen? Von der einen Seite kann man aus dem Text des neuen Staatsangehörigkeitsrechts auf der Seite 8 sehen, dass man alle drei Bedingungen erfüllen muss: 1. besondere Integrationsleistungen … 2. den Lebensunterhalt … 3. Zertifikat Deutsch C1. Von der anderen Seite aber kann man aus dem Text auf der Seite 19 entziehen, dass eins von zwei folgenden Kombinationen von Bedingungen genug sind, und zwar die erste Kombination ist besonders gute Sprachkenntnisse zu haben, zusammen mit Punkt 2 und Punkt 3 aus der Seite 8, und zu der gleichen Zeit die zweite Kombination ist der Nachweis von besonderen schulischen oder beruflichen Leistungen oder vom bürgerschaftlichen Engagement, zusammen mit Punkt 2 und Punkt 3 aus der Seite 8 und bei beiden Kombinationen kann man schon nach drei Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen können, könnten Sie es bitte etwas deutlicher erklären?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und gut, dass Sie auf einen wichtigen Teil der Reform verweisen: die Möglichkeit, bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen schon nach 3 Jahren eingebürgert werden zu können.

Sowohl Seite 8 (Gesetzesänderung) als auch Seite 19 (Gesetzesbegründung) beschreiben die gleichen Voraussetzungen. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein.

Die Sicherung des Lebensunterhalts und der Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau C1 sind dabei eindeutig festgeschrieben. Diese beiden Voraussetzungen sind mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen. Wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, muss die lokale Einbürgerungsbehörde zudem die "besonderen Integrationsleistungen" feststellen, die wie Sie geschrieben haben, durch "besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement" nachgewiesen werden. Hier wurden bewusst keine festen Grenzwerte (z.B. "x Jahre ehrenamtliche Tätigkeit" festgeschrieben), weil die Behörden die Möglichkeit haben sollen, der besonderen Integrationsgeschichte des einzelnen Menschen gerecht zu werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD