Hakan Demir
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Frage von Viktar H. •

Guten Tag, Meine Tochter ist zu 4 Grad behindert, meine Frau kümmert sich um sie und sie hat keine andere Arbeit. Ist das ein Hindernis für sie bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft? Vielen Dank

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Grundsätzlich ist es so, dass bei der Einbürgerung der Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter gesichert sein muss. Wenn bei einer Person, die nicht arbeitet, kein Sozialleistungsbezug vorliegt, ist die die Einbürgerung grundsätzlich möglich. 

Ich gehe aber mal davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf die Einbürgerung bei Sozialleistungsbezug bezieht. 

Auch hier bin ich der festen Überzeugung, dass es Lebenssituationen gibt, in denen ein Sozialleistungsbezug gerechtfertigt ist und kein Einbürgerungshindernis darstellen sollte. Ich habe mich in den Verhandlungen dementsprechend auch dafür eingesetzt, dass auch für Menschen mit Bürgergeld-Bezug im Einzelfall die Einbürgerung möglich ist. 

In diesem Fall gibt es zwei Optionen:

(1) der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin der Person, die nicht arbeitet, arbeitet Vollzeit und das Paar hat Kinder. Auch in diesen Fällen kann es ja aufgrund niedriger Löhne Bürgergeld-Bezug geben. Bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen (Sprachkenntnisse B 1, Voraufenthaltszeit, Straffreiheit) ist dieser Bürgergeld-Bezug dann unproblematisch. 

(2) unabhängig von der Arbeitszeit der Ehepartner:innen ist eine Einbürgerung nur im Rahmen der sogenannten Ermessenseinbürgerung nach §8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes möglich. Damit diese Möglichkeit häufiger genutzt wird, gerade für pflegende Angehörige, hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestags eine Empfehlung ausgesprochen, für welche Personengruppen bei fehlender Lebensunterhaltssicherung das Ermessen insbesondere genutzt werden sollte. (den kompletten Text finden Sie hier ab S.9: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf). Voraussetzung dafür, dass die Behörden eine Ermessenseinbürgerung vornehmen, bleibt immer, dass Bewerber:innen alles "objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare" unternommen haben, um den Lebensunterhalt trotz der schwierigen Lebenssituation zu decken. 

Wie Sie sehen, gibt es weiterhin Wege zur Einbürgerung, auch für Personen, die beispielsweise wegen der Pflege eines Angehörigen nicht erwerbstätig sind. Allerdings erfordern diese Wege eine gute Begründung. Ich würde Ihrer Frau daher empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen. (https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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