Guten Tag. Ich habe letztes Jahr von Einbürgerungsbehörde eine Einbürgerungszusichering bekommen unter Bedienung dass ich meine aktuelle Staatsangehörigkeit aufgebe. Muss ich das immer noch machen oder ist das nach dem neuen Gesetz nicht mehr nötig?
Sehr geehrte Herr Demir
Ich habe letztes Jahr von Einbürgerungsbehörde eine Einbürgerungszusichering bekommen unter Bedienung dass ich meine aktuelle Staatsangehörigkeit aufgebe. Muss ich das immer noch machen oder ist das nach dem neuen Gesetz nicht mehr nötig? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr B.
danke für Ihre Frage.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage. Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich noch nicht nennen, es wird aber zwischen Mai und Juli liegen.
Wird vor dem Inkrafttreten die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, so muss erst noch die alte aufgegeben werden. Nach Inkrafttreten der Reform sind Mehrfachstaatsangehörigkeiten möglich und Sie müssen Ihre derzeitige nicht mehr abgeben.
Sprechen Sie aber bitte mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde und klären alle weiteren Fragen direkt ab.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir