Das neue Staatsangehörigkeitsrechts tritt in Kraft erst 3 Monate nach Bundesratsbeschluss. Warum ist diese Verzögerung, die die Bundesregierung im Gesetzentwurf schon abgelehnt hat.
Sehr geehrter Herr Demir, vielen Dank für die Möglichkeit, Ihnen hier Fragen zu stellen.
In einer Ihrer letzten Antworten zu den Fragen schrieben Sie, dass das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts erst 3 Monate nach Bundesratsbeschluss in Kraft treten wird. Warum ist diese Verzögerung, die die Bundesregierung im Gesetzentwurf schon einmal abgelehnt hat?
Laut dem Gesetzentwurf Artikel 6 wird kein Inkrafttretenfrist nach Gesetzverkündung erwähnt. Die Bundesregierung hat sogar den Vorschlag vom Bundesrat abgelehnt, der für eine Frist von 3 Monate spricht, siehe Gegenäußerung der Bundesregierung zu Nummer 12 der Stellungnahme des Bundesrates.
Mit freundlichen Grüßen
Moustapha A.
Sehr geehrter Herr A.,
Ich freue mich sehr, dass wir die historische Reform des Staatsangehörigkeitsrechts heute im Deutschen Bundestag verabschiedet haben: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286 Wir machen Deutschland damit zu einem offeneren und auch demokratischeren Land und ich bin froh, am Abschluss dieser Reform mitgewirkt zu haben.
Die Frist dient dazu, dass alle Behörden sich ausreichend auf das neue Gesetz vorbereiten können, inklusive der noch erfolgten Änderungen im parlamentarischen Verfahren.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz ja nicht nur auf neue, sondern auch auf laufende Verfahren Anwendung findet. (eine Ausnahme gibt es, wenn Menschen, die vor dem 23.08.2023 dadurch Nachteile beim Nachweis der Lebensunterhaltssicherung haben würden. Da wird dann die für die Menschen günstigere alte Rechtslage angewandt)
In Berlin hat dazu das Landesamt für Einwanderung alle Antragsteller:innen per Mitteilung auf der Website mit folgender Botschaft informiert: "Sobald 2024 eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen wird, werden alle für Sie günstigeren Änderungen automatisch auf Ihren Antrag angewendet. Sie müssen hierfür keinen extra Antrag stellen." (https://service.berlin.de/standort/324180/)
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir