Hakan Demir
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SPD
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Frage von Cavid T. •

Darf man laut neues Staatsangehörigkeitsgesetz nach 4 Jahren die Einbürgerung beantragen?

Sehr geehrter Herr Demir,

Nach altes Gesetz konnte die Aufenthaltsdauer von acht Jahren jedoch verkürzt werden. Wurde ein Integrationskurs vollständig absolviert, verringerte sich die Mindestaufenthaltsdauer auf sieben Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen (zum Beispiel bei abgeschlossener Ausbildung oder Studium in Deutschland) auf sechs Jahre.

Es gab Möglichkeit auch nach sieben Jahren die Einbürgerung beantragen. Gibt es auch die Möglichkeit nach dem neuen Gesetz die Einbürgerung nach 4 Jahren beantragen? Zum Beispiel: Ein Ausländer hat ein B2 Zertifikat und eine abgeschlossene Ausbildung in Deutschland, was besser als B1, aber unter der C1 Niveau ist. In dieser Situation könnte man logisch die Einbürgerung nach 4 Jahren beantragen.

Was können Sie dazu erläutern?

Danke im Vorhinein.

Viele Grüße

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Wie Sie korrekterweise schreiben, gibt es bereits im geltenden Staatsangehörigkeitsrecht das Prinzip, dass man bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen die Einbürgerungsfristen reduzieren kann.

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass dieser Grundgedanke beibehalten wird - dass also Menschen, die besondere Voraussetzungen besonders schnell erfüllen, auch früher eingebürgert werden können. 

Die neue Regelung ist jetzt so, dass bei sogenannten "besonderen Integrationsleistungen" eine Einbürgerung schon nach bis zu 3 Jahren möglich ist. Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 und die Sicherung des Lebensunterhalts sind dabei verpflichtend. Hinzukommen müssen entweder besondere berufliche oder schulische Leistungen oder besonderes ehrenamtliches Engagement. Hier haben die Behörden bewusst einen Spielraum zur Bewertung der gesamten Lebenssituation. 

Wenn Sie mit sachkundigen Personen vor Ort abklären wollen, ob diese Möglichkeit bei Ihnen vielleicht vorliegt, würde ich Ihnen empfehlen mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) in Kontakt zu treten. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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