
(...) Das bedeutet, dass die Praxisinhaber ihre Preise selbst festlegen. Mit den gesetzlichen Krankenkassen handeln die Berufsverbände der Heilmittelerbringer jährlich die zu zahlenden Vergütungen aus. Da mehr als 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, vereinbaren die Leistungserbringer selbst die Preise, zu denen sie den ganz überwiegenden Teil ihrer Leistungen erbringen. (...)