
(...) Ich wehre mich schließlich auch gegen den Begriff des "Überwachungsstaates": Durch die Vorratsdatenspeicherung wird den Sicherheitsorganen die Möglichkeit gegeben in eng begrenzten Ausnahmefällen, individuell, durch richterliche Anordnung (!) und bei Verdacht schwerster Straftaten auf die Verbindungsdaten zuzugreifen; dies nur innerhalb von sechs Monaten. Ich erinnere mich noch gut an die Diskussion um den sog. (...)