Frage an Gunter Weißgerber von Hannes M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Weißgerber,
mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass bisher keine Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, die sich auf die Einschränkung der Freiheitsrechte bezieht (z.B. Vorratsdatenspeicherung) eine Antwort erhielt.
Sie haben der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt und sind (stellvertretendes) Mitglied im Bundestagsausschuss für Inneres. Also eine der Personen, die vor uns Bürgern diese Beschneidung der Freiheit in besonderer Weise zu verantworten hat.
Falls Sie aber noch vorhaben, die entsprechenden Anfragen zu beantworten, möchte ich Sie bitten, auch eine Einschätzung bezüglich des folgenden Artikels abzugeben, der sich mit der geplanten (de facto) Abschaffung des Abhörschutzes für Berufsgeheimnisträger befasst: http://www.heise.de/newsticker/meldung/101846 (bezieht sich auf Hannoversche Allgemeine: http://www.haz.de/newsroom/politik/zentral/politik/deutschland/art667,202681 ).
Mit freundlichen Grüßen,
Hannes Michalek
Sehr geehrter Herr Michalek,
Sie sprechen sich gegen eine Verletzung von Freiheitsrechten am konkreten Punkt der Datenspeicherung aus. Inwiefern dies nur als Beschneidung von Freiheitsrechten gesehen werden kann, obwohl klar sein müßte, dass es eine unbekannte Zahl von Schädigern der Freiheit und des Lebens gibt, die sich per moderner Kommunikationmethoden weltweit in rasanter Geschwindigkeit verständigen und koordinieren können, dies erschließt sich mir nicht. Ginge es nur um Sie, einer sicherlich untadeligen Person, dann hätten Sie Recht mit ihrer Argumentation. Doch geht es nicht um die unbescholtenen Bürger, sondern um Menschen, die schwere Verbrechen im Schilde führen und die Techniken nutzen, die die Techniken aller sind. In Abwägung des Gewichtes des Eingriffs in Freiheitsrechte und des Gewichtes der staatlichen Verpflichtung, Leib und Leben der Bürger zu schützen, komme ich persönlich zur Bejahung der zeitlich längeren Datenspeicherung. Da es jedoch keine Berufsgruppen geben sollte, hinter denen sich Verbrecher geschützt verstecken können, halte ich die Ausweitung auf den von Ihnen genannten Personenkreis für richtig. Ich habe, wenn es um die Klärung von schweren Straftaten geht, nichts zu verbergen. Ob dies nun drei oder jetzt 6 Monate nachweisbar ist, ändert an meiner Haltung nichts. Zumal Warenhäuser oder Banken über mich oder über Sie ohnehin sehr gut Bescheid wissen. Warum soll dann die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft im Falle schwerer Straftaten nicht meine Unschuld überprüfen können? Das Recht zu Wohnungsdurchsuchungen im Fall der Aufklärung kriminellen Geschehens hat der Staat ohnehin. Die Datenspeicherung und ihre auf rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgenden Kontrolle ist in dieser Betrachtung einem Durchsuchungsbefehl gleich. Letzteren wollen Sie nicht abschaffen, oder?
MfG
Gunter Weißgerber