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Gunter Weißgerber
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Frage von Lars M. •

Frage an Gunter Weißgerber von Lars M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Weißgerber,

zunächst erst einmal wünsche ich Ihnen ein gesundes neues Jahr.

Mich würde interessieren, ob Sie im Bundestag für den Gesundheitsfonds gestimmt haben und welchen Vorteil Sie im Gesundheitsfonds sehen.

Derzeit wird in den Medien von einem Krankenkassenbeitrag von rund 15 Prozent gesprochen. Medienberichte stützen sich dabei auf die Aussagen und Prognosen namhafter Krankenkassen wie TK oder KKH. Derzeit liegt die günstigste Krankenkasse in Sachsen bei einem Beitragssatz von 11,8 Prozent.

Wie erklären Sie mir als Arbeitnehmer und meinem Arbeitgeber die zu erwartenden höheren Kosten? Welche Gegenleistungen gibt es dafür?

Über eine Antwort würde ich mich sehr Freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Lars Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage. Im Bundestag habe ich für die Gesundheitsreform gestimmt, zu der auch die Einrichtung des sog. Gesundheitsfonds gehört.

Zunächst erst einmal gilt es festzustellen, dass Deutschland eines der besten und leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt hat. Gerne reduziert sich die Diskussion nur auf die Höhe der Beitragssätze. Grundsätzlich aber stehen ihnen eine Vielzahl von Leistungen gegenüber. Trotz dieser Situation mussten wir feststellen, dass

-die Mittel zur Gesundheitsversorgung nicht überall effizient eingesetzt werden, so dass es auch zu Über- und Unterversorgung kommt,

-die Qualität der Versorgung erheblich variiert und

-Ressourcen nicht nur an den Schnittstellen suboptimal eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund war eine Reform unabdingbar, um auf in Zukunft das hohe Leistungsniveau zu sichern.

Für mich hat zunächst bei der jetzigen Gesundheitsreform oberste Priorität, dass in diesem Land niemand ohne Versicherungsschutz bleibt. Die Zahl von rund 200.000 oder mehr Unversicherten hat die SPD zum Handeln veranlasst. Künftig hat jeder ein Rückkehrrecht zu seiner früheren Versicherung, wenn er seinen Versicherungsschutz verloren hat, weil er beispielsweise die Beiträge nicht zahlen konnte. Dieses Rückkehrrecht gilt nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte, sondern auch für ehemals privat Versicherte. Überdies unterliegt die private Krankenversicherung erstmals einem Kontrahierungszwang und darf keine Selektion nach dem Gesundheitsrisiko vornehmen. Es ist schließlich gelungen, die geforderte Ausgliederung ganzer Leistungsbereiche zu verhindern, die Behandlung von Folgen privater Unfälle bleibt in der GKV abgesichert. Forderungen, für chronisch Kranke die Zuzahlungen zu erhöhen, wurden ebenfalls abgewehrt.

Der Gesundheitsfonds im Speziellen trägt dem Prinzip der solidarischen Finanzierung Rechnung. Alle gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber einen einkommensgerechten Beitrag. Die Beitragshöhe wird gesetzlich festgelegt und angepasst, wenn im Laufe der Zeit die Gesundheitskosten steigen. Die Beitragssätze werden so bemessen, dass der Fonds immer mindestens 95% der Ausgaben über die Beiträge finanziert. Auch die Arbeitgeber bleiben so an der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen beteiligt. Sie können das Risiko steigender Gesundheitskosten nicht auf die Versicherten überwälzen.

Ausgezahlt wird aus dem Fonds an die Krankenkassen zunächst ein einheitlicher Betrag für jeden Versicherten. Dazu erhält die Kasse weitere Zahlungen je nach Alter und Gesundheitszustand ihrer Versicherten. Das führt dazu, dass jeder Versicherte unabhängig von seinem Einkommen, Alter und Gesundheitszustand für jede Kasse gleich wertvoll ist.

Damit werden zugleich der Wettbewerb zwischen den Kassen intensiviert und die unterschiedlichen Krankheitslasten gerechter ausgeglichen. Der Wettbewerb zwischen den Kassen wird anders als heute so um die beste und kostengünstigste Versorgung und nicht mehr um gesunde Versicherte geführt werden.

Damit die Kassen mehr Einfluss auf die Kostenentwicklung nehmen können, werden ihre Möglichkeiten erweitert, den Versicherten flexible Angebote zu machen (Vorsorgebonus, Hausarzttarife, integrierte Versorgungsmodelle) und mit den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Pharmafirmen;...) neue Verträge zu schließen.

Die Versicherten schließlich sollen künftig die Wahl zwischen mehreren Tarifen und Angeboten haben. Die Kassen werden verpflichtet, einen Hausarzttarif anzubieten. Generell gilt: Wer sich rational durch das System bewegt, soll dafür belohnt werden. Das gilt nicht nur für chronisch Kranke. Auch die Gesunden sollen motiviert werden, vor allem im Alter zwischen 45 und 55 Jahren die wichtigsten ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Wer diese Untersuchungen in einem neuen Bonusheft nachweisen kann, erhält im Falle einer chronischen Erkrankung später die ermäßigte Belastungsgrenze.

Damit verbinden sich deutliche Leistungsverbesserungen vor allem für alte Menschen (geriatrische Rehabilitation) und Sterbenskranke (Palliativversorgung); gesetzlich Krankenversicherte erhalten künftig einen direkten Zugang zu den besten Spezialisten in den Krankenhäusern. Dies gilt nicht nur für besonders schwere Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs oder Multiple Sklerose, sondern auch für seltene Erkrankungen.

An diesen Beispielen merken Sie: Sowohl für den Einzelnen als auch für die Finanzierbarkeit des Gesamtsystems bietet die Gesundheitsreform eine Vielzahl von Verbesserungen. Unsere Gesellschaft altert, dieser Entwicklung setzt die Gesundheitsreform eine kraftvolle und notwendige Antwort entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Gunter Weißgerber