Frage an Gunter Weißgerber von Rainer Dr. P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Weißgerber,
wie können Sie es vor ihrem Gewissen verantworten dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherng zuzustimmen, welches unser Land einen weiteren Schritt zum totalen Überwachungsstaat voranbringt? Noch dazu an einem 9. November? Hatten Sie keine Stasiakte, die Sie einsehen konnten? Haben Sie nicht die Erfahrung gemacht, dass das Sammeln selbst von banalen Daten letztlich sich gegen den richtet von dem die Daten gesammelt werden? Und sind Sie wirklich der Meinung, dass Sie damit im Interesse der Bürger ihres Wahlkreises handeln? Verspielen Sie damit nicht einen der letzten direkten Wahlkreise die die SPD noch in Sachsen gewinnen konnte?
MfG
Rainer Pickenhain
Sehr geehrter Herr Dr. Pickenhain,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie gibt mir Gelegenheit, ganz grundsätzlich zunächst erst einmal festzustellen: Ich wehre mich entschieden gegen den Vergleich, die von der Großen Koalition getroffenen gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung führten uns in ein dem SED-Unrechtsregime ähnliches System oder einen totalen Überwachungsstaat. Wir leben in einer freiheitlichen Demokratie, die Sicherheitsorgane sind an Recht und Gesetz gebunden. In der DDR wurde die Staatssicherheit gezielt gegen die eigenen Bürger, gegen aufrechte, kritische Menschen zur Einschüchterung und Repression eingesetzt. Dies ist ein fundamentaler Unterschied zur derzeitigen Situation. Sie können mir glauben, dass auch ich es mir - gerade im Hinblick auf meine Vergangenheit - nicht einfach gemacht habe, diesem Gesetz zuzustimmen; in der Fraktion wurde heftig gestritten.
Folgende Erwägungen haben mich letztlich überzeugt:
Der internationale Terrorismus agiert auch in Deutschland, unser Land ist nicht nur Rückzugs- sondern auch Zielgebiet. Wir stehen vor diesen neuen Herausforderungen. Die Aufgabe einer Regierung muss es sein, Antworten darauf zu finde, wie man schwerste Straftaten, die heute zu einem nicht unerheblichen Teil durch moderne Kommunikationsmittel geplant und koordiniert werden, zu verhindern. Vor diesem Hintergrund stimme ich mit der Regierung überein, hier effektiv ansetzen zu wollen.
Das Gesetz berücksichtigt die grundlegenden Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. "Großen Lauschangriff", zum Luftsicherheitsgesetz und zur Volkszählung.
Wir konnten einen sog. Richtervorbehalt durchsetzen, überdies das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der Privatsphäre gehören und schließlich die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung".
In der Richtlinie war die Vorratsdatenspeicherung für 36 Monate vorgesehen. Die Bundesregierung hat sich erfolgreich für eine erhebliche Begrenzung dieses Zeitraums eingesetzt.
Es ist absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht demnächst die Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit der Verfassung überprüfen wird.
In der Gesamtabwägung muss ein Parlament seiner Verantwortung für seine Bürgerinnen und Bürger für Sicherheit gerecht werden. Dabei bleibt für
mich jedoch eines stets klar: Absolute Sicherheit kann es auf Kosten der Freiheit nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gunter Weißgerber