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Gunter Weißgerber
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Frage von Stefan D. •

Frage an Gunter Weißgerber von Stefan D. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Weißgerber,

gegenwärtig berät das Bundeskabinett über die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Dieses Gesetz hat in den vergangenen Jahren die Grundlage gebildet für den beispiellosen und erfreulichen Aufschwung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Unter anderem hat es dazu beigetragen, dass die deutsche Photovoltaik-Industrie in kürzester Zeit an die Weltspitze gelangen konnte. Vor allem die ostdeutschen Länder haben durch Industrieansiedlungen und Tausende von Arbeitsplätzen davon profitiert.

Mit großer Sorge sehe ich allerdings die aktuellen Vorschläge aus den Bundesumweltministerium zur weiteren Ausgestaltung des EEG. Demnach soll im Jahr 2009 die Einspeisevergütung für Solarstrom deutlich abgesenkt werden. Dies würde den deutschen Markt vermutlich stark beeinträchtigen. Zu diesem frühen Zeitpunkt, zu dem dei Rohstoffpreise noch hoch und die neuen Märkte erst im Entstehen sind, kann dies die Entwicklung der Branche bedrohen?

Wie sehen Sie die Vorschläge aus dem Umwelt- und Wirtschaftsministerium? Schließlich profitiert auch Leipzig von den neuen Industrien vor der Haustür.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Dietrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre Frage. Das EEG, dass von der damaligen rot-grünen Regierung erlassen worden ist, hat sich als Schrittmacher für den Umweltschutz und als Wachstumsmotor bewährt. Niemand will das Gesetz abschaffen, doch sind in einzelnen Bereichen Anpassungen notwendig.

Derzeit wird unter dem Namen "Integriertes Klima- und Energieprogramm" in den Ministerien Umwelt, Finanzen, Wirtschaft und Verkehr ein Klimaschutzpaket vorbereitet, das nach Willen der Bundesregierung den Herausforderungen einer umfassenden Klimaschutzpolitik gerecht werden soll. Für das EEG bedeutet dies, dass die Förderstruktur in einzelnen Bereichen angepasst werden muss, um die Effizienz zu steigern und weitere Anreize für Innovationen zu setzen. Die Förderung von Solarstrom soll stärker als bisher geplant eingedämmt und der Anreiz zum Bau von Stromwindmühlen in Nord- und Ostsee verbessert werden. Diese Handlungsempfehlungen sind vor dem Hintergrund des Erfahrungsberichtes mit dem EEG aus dem Jahr 2007 ergangen.

So zeigt dieser Bericht, dass die Stromgestehungskosten bei der Photovoltaik sind zwischen 1991 und 2003 um rund 60 % gesunken sind. Auch danach ist davon auszugehen, dass die hohen Produktionszuwächse zu sinkenden Herstellungskosten für Photovoltaikmodule geführt haben. Aufgrund des starken Nachfrageüberhangs und des zwischenzeitlichen Siliziummangels fanden diese jedoch nicht in entsprechenden Preissenkungen Ausdruck. Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen dennoch, dass die Vergütungen des EEG für optimierte Photovoltaikanlagen in aller Regel einen wirtschaftlichen Betrieb erlauben und unter günstigen Randbedingungen auch höhere Renditen als kalkuliert erreichbar sind. Die rechtfertigt geringe Korrekturen am Gesetz.

Lassen Sie mich schließlich noch darauf verweisen, dass die durch das EEG für 2010 gesetzten Ziele schon im Jahr 2007 erreicht worden sind: 13 Prozent des Primärenergiebedarfes werden heute in Deutschland aus erneuerbaren Energien gewonnen; davon hat die Solarenergie einen Anteil von 0,4 Prozent beigetragen. Diese Erfolgsgeschichte versetzt uns in die Lage, für das Jahr 2020 noch ehrgeizigere Ziele zu formulieren: Statt 20 Prozent strebt die Bundesregierung nunmehr einen Anteil von 25 bis 30 Prozent erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch an.

Die Förderung der Solarenergie genießt vor diesem Hintergrund also weiter höchste Priorität- auch und gerade für Ostdeutschland. Seien Sie versichert, dass ich mich diesem Ziel verpflichtet fühle.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Gunter Weißgerber