
(...) Selbstverständlich halten sich die Freien Demokraten streng an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ausdrücklich eine Frist für die Neuregelung für die Überhangmandate bis zum Jahr 2011 vorsieht. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass eine Wahlrechtsänderung mindestens so lange vor der Wahl erfolgen muss, dass die Parteien die Möglichkeit haben, das neue Recht bei der Aufstellung ihrer Kandidaten zu berücksichtigen. Das ist so kurz vor der Bundestagswahl erkennbar nicht der Fall. (...)