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Frage von Luis Alberto Fernández V. •

Frage an Guido Westerwelle von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Abgeordneter,

nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.08 ist das "negative Stimmgewicht" verfassungswidrig. Dennoch will der Bundestag das geltende Wahlrecht vor der nächsten Bundestagswahl am 27.09.09 nicht ändern (vgl. http://www.wahlrecht.de/news/2009/09.htm ). Das tat er in seiner 231. Plenarsitzung am 03.07.2009.

Heißt es dann, daß aufgrund dieser parlamentarischen Weigerung, sich nach dem Recht zu richten, die kommende Bundestagswahl allein aus diesem Grund anfechtbar ist?

Der Präsident des Bundestages verhielt sich zu dieser Frage „neutral“ bzw. „nicht parrteiergreifend“, indem er den Antrag der Grünen auf verfassungsfreundlichere Wahlrechtsänderung unter BT-Drs. 16/11885 weder mit Ja noch Nein gestimmt hat (vgl. BT-Drs. 16/231, Plenarprotokoll vom 03.07.09, S. 26166 D), während Bundeskanzlerin Merkel an der Abstimmung im Plenum nicht teilgenommen hat.

Ein Jahr zuvor hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Wahlrecht für nicht rechtens erklärt, und genau ein Jahr später lehnte der Bundestag das verfassungskonformere Wahlrecht zur Bundestagswahl mit über 2/3-Mehrheit entschieden ab. Dieses Verhalten ist für mich kaum nachvollziehbar. Fühlen sich die Abgeordneten an die verfassungsmäßige Ordnung überhaupt gebunden? Denn ich hätte es mir eher gewünscht, daß die Abgeordneten in ihrer überwiegenden Mehrheit die Verfassung und ihre Ordnung nicht so radikal und fundamental in Frage stellen würden. Ich verstehe diese Politiker nicht.

Für eine qualifizierte Antwort meiner Frage wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Luis Fernández Vidaud

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Vidaud,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. August 2009 und für Ihre Frage.

Selbstverständlich halten sich die Freien Demokraten streng an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ausdrücklich eine Frist für die Neuregelung für die Überhangmandate bis zum Jahr 2011 vorsieht. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass eine Wahlrechtsänderung mindestens so lange vor der Wahl erfolgen muss, dass die Parteien die Möglichkeit haben, das neue Recht bei der Aufstellung ihrer Kandidaten zu berücksichtigen. Das ist so kurz vor der Bundestagswahl erkennbar nicht der Fall.

Aus diesen Gründen haben wir Liberale uns dem durchsichtigen Manöver von SPD, Grünen und Linkspartei, sich in der letzten Woche des Bundestages ein Wahlrecht zu ihren Gunsten zu schneidern, nicht zugestimmt. Für diese Haltung werden wir weiter werben.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB