Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 28.02.2012

(...) Letztendlich muss jeder Gesetzestext ausgelegt und für jeden Einzelfall neu interpretiert werden. Ich kann verstehen, dass Gesetzestext und auch der ACTA-Vertrag für ungeschulte Augen nur schwer verständlich sind. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 28.02.2012

(...) Dies war auch die Verhandlungsmaßgabe für die EU-Kommission. Letztendlich geht es bei ACTA lediglich um die Vereinbarung von Mindeststandards und eine internationalen Rechtsangleichung auf deutschem Niveau. Dies wird dazu beitragen, dass im Internet weltweit die gleichen Regeln gelten. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 15.02.2012

(...) die von Ihnen gefürchtete so genannte deep packet inspection ist in der Endfassung des ACTA-Vertrages nicht vorgesehen. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 15.02.2012

(...) Grundsätzlich müssen alle Freiheitsgrundrechte bei einer Kollision mit anderen Grundrechten wie z.B. dem Grundrecht auf Eigentum in einen Ausgleich gebracht werden. Ansonsten könnten die Freiheiten anderer nicht nur eingeschränkt, sondern sogar ganz beseitigt werden. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 15.02.2012

(...) Auch ich habe mir das Abkommen natürlich angesehen und konnte auf den ersten Blick keine über das bestehende deutsche Recht hinausgehenden Regelungen finden. (...)

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