Frage an Günter Krings von Michael S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Krings,
ich habe mit Verwunderung ihren Artikel gelesen, auch die Antwort auf die bereits gestellte Frage.
Eine paar klare Antworten fehlen mir
1.) wieso soll ein Verlag anders behandelt werden als ein kleiner Blogger oder ein einzelner freier Journalist? Subventionen funktionieren in den seltensten Fällen
2.) wieso braucht man eine Regelung wenn jeder Verlag bereit 3 Mittel in der Hand hat?
a) robots.txt um Teile oder das ganze Angebot für Suchmaschinen zu sperren
b) die Möglichkeit kostenpflichtige Angebote zu erstellen
c) über Werbung Geld zu verdienen (öffnen Sie doch bitte mal das Angebot von Herrn Töpfer)
3.) Wieso wird die Lobby Arbeit höher gestellt als der Wunsch der Wähler?
4.) Wollen Sie die Informationsfreiheit wirklich einschränken?
5.) Was glauben Sie wieso kein Verlag Interesse hat die Suchmaschinen zu sperren?
Sehr geehrter Herr Schreiber,
ielen Dank für Ihre Nachfrage zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. Gerne können Sie solche Fragen per Mail auch direkt an mich stellen, aber ich erläutere Ihnen den Unterschied zwischen Urheber- und Leistungsschutzrechten natürlich auch auf diesem Wege.
Journalisten und Blogger sind kreativ tätig und entsprechend werden ihre schöpferischen Leistungen durch Urheberrechte schon jetzt geschützt. Die Leistung der Verlage hingegen ist vor allem technisch-redaktionell. Sie investieren, so wie auch die Plattenlabels oder die Fernsehsender, in die Aufbereitung und Verbreitung der von Urhebern geschaffenen Inhalte. Für diese Investitionen gibt es im deutschen Urheberrecht so genannte Leistungsschutzrechte, die nicht Urheberrechte, sondern gewerbliche Schutzrechte sind - etwa vergleichbar dem Markenrecht. Anders also als Journalisten und Blogger, die über das Urheberrecht geschützt werden, oder Labels und Sender, die eigene Leistungsschutzrechte haben, fehlt den Presseverlagen ein Schutz ihrer Leistung.
Grundsätzlich kann jeder Verlag seine Produkte natürlich kostenpflichtig ins Netz stellen oder robots.txt entsprechend anpassen. Wenn die Inhalte aber trotzdem gegen den erklärten Willen kopiert und von anderen verwertet werden, haben Verleger aber immer noch kein eigenes Recht, um diese Bezahlschranken auch durchzusetzen. Dies zu ändern ist das eigentliche Ziel dieses Gesetzes. Wir wollen Rechtssicherheit auch für die Verlage. Daher greifen die von Ihnen vorgebrachten Lösungsansätze zu kurz und können das eigentliche Problem nicht lösen.
Selbstverständlich muss die Politik das Gemeinwohl im Auge haben. Das Gemeinwohl ist aber nicht zwingend Ihre Meinung oder die Meinung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Es geht darum, das Richtige zu tun. Deswegen muss hier zwischen dem Erhalt einer freien und vielfältige Presselandschaft sowie einer finanziellen Belastung von Suchmaschinen und Newsaggregatoren abgewogen werden. Offensichtlich kommen Sie und ich hier zu einem anderen Ergebnis.
Im übrigen muss ich Ihnen aber auch die Illusion nehmen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei nicht der Wunsch des Wählers: Das Vorhaben wird nun seit mehr als drei Jahren diskutiert und jüngst ist eine Petition im Deutschen Bundestag gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage mangels Beteiligung gescheitert. Sogar die mit viel Geld ausgestattete Lobby-Arbeit von google und die großangelegte Medienoffensive hat - soweit mir bekannt ist - lediglich zu ein paar Mails geführt. Bei mir waren es drei, eine Telefonanruf und nun Ihre Anfrage.
Die Angst vor einer Einschränkung der Informationsfreiheit kann ich Ihnen nehmen: Newsaggregatoren und Suchmaschinen dürfen die Inhalte der Verlage ja weiterhin nutzen - Sie sollen lediglich für die Leistung Anderer bezahlen. Freiheit der Informationen bedeutet eben nicht Kostenfreiheit der Information.
Mit freundlichen Grüßen,
Günter Krings