Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Michael G. •

Frage an Günter Krings von Michael G. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Krings,

ich wende mich an Sie, weil Sie einer der stärksten Befürworter des verabschiedeten Leistungsschutzgesetzes sind und weil ich direkt von diesem Gesetzt betroffen bin.
Mir ist bekannt das Sie in einem früheren Beitrag schon eine Stellungnahme abgegeben haben, diese Stellungnahme war aber vor der Verabschiedung des modifizierten Gesetzes.

zu meinem Sachverhalt;
Als (Mit)Betreiber von 2 ehrenamtlich betriebenen Plattformen für sozial benachteiligte Kinder und Familien haben wir auch die normalen sog. Social Medien eingebunden, also Blogs und Foren u.s.w.

Nun schreiben und antworten dort viele unserer User und Mitglieder und verlinken auch auf Veröffentlichungen der Zeitungen und google.
Als Beispiel, es wird eine Mitteilung des tagesspiegel über die ev. Schließung eines Kinderabenteuerspielplatzes in einem Bezirk in unseren Blog bzw. Forum reinkopiert.

Mit nur 2 ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern können wir nicht die Links mit eventuellen Verweisen auf andere Pressemedien herausfiltern.

Obwohl wir unsere Plattform ehrenamtlich betreiben haben wir sog. Amazonbuchempfehlungslinks eingebunden und Sponsoren die für die Kinder kostenlose Leistungen zur Verfügung stellen, diese verteilen wir an die Kinder und Familien die es dringend benötigen.

Auch wenn wir unsere Plattform nur unter sozialen Gesichtpunkten und ehrenamtlich betreiben, können die aufgeführten Sponsorenlinks und Amazonbuchempfehlungslinks als gewerblicher Beitrag eingestuft werde.

Wir werden nun diese Plattform leider einstellen müssen, das Risiko von großen Verlagen eine Abmahnung zu erhalten ist uns zu groß. Die von mir befragten Rechtsanwälte haben mir auch dazu geraten.

Warum werden solche Gesetze, ohne das man sich über die genauen Folgen im Klaren ist beschlossen?
Ich bin maßlos enttäuscht, das ein solches Gesetzt so in das Leben von unbeteiligten Menschen eingreift.

Danke für eine Antwort

Michael Gabris

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gabris,

für Ihre Anfrage zum Leistungsschutzrecht danke ich Ihnen sehr. Sie können sich selbstverständlich jederzeit auch direkt an mich wenden, aber ich antworte Ihnen natürlich auch auf dem Umweg über Abgeordnetenwatch.

Zunächst kann ich Sie beruhigen. Aus meiner Sicht und auf Basis der von Ihnen geschilderten Umstände können Sie Ihre Internetplattform selbstverständlich weiterbetreiben. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage gilt nur für Newsaggregatoren und Suchmaschinen, die systematisch auf Presseerzeugnisse zugreifen und betrifft ihre Arbeit damit nicht. In der Gesetzesbegründung steht eindeutig: "Es (das Leistungsschutzrecht für Presseverlage) gilt auch nicht für andere Nutzer, wie z. B. Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Blogger oder private bzw. _ehrenamtliche Nutzer_."

Ich bedaure, dass Sie hier offensichtlich schlecht beraten wurden und freue mich, dass Sie Ihre ehrenamtliche Arbeit, die ganz besonders wichtig für unsere Gesellschaft ist, ohne Probleme fortführen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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