Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
90 %
19 / 21 Fragen beantwortet
Frage von Karen S. •

Frage an Günter Krings von Karen S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

meine Frage bezieht sich außer auf Gesundheit ebenso auf Bürgerrechte, Kinderrechte und damit Justiz, Familie, wie Kinder und Jugend:
Die Bundesregierung will kurzfristig im November einen Gesetzentwurf einbringen, der die Beschneidung von nichteinwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation legalisiert. Über 60 Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben jetzt einen Alternativentwurf vorgelegt, der die Legalisierung dieses mit Risiken behafteten, schmerzhaften und irreversiblen Eingriffs von der Einwilligung ab dem Alter von 14 Jahren und nur durch zugelassene Fachärzte nach ausführlicher Aufklärung vorsieht.
Können Sie diesem Alternativentwurf zustimmen?
Sind Sie mit mir der Meinung, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht vereinbar ist mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2,2 GG), dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3, Satz 1 und 2 und dem Artikel 24,3 der UN-Kinderechtskonvention, der verpflichtet „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"?
Es kommt einem Sondergesetz insbesondere für eine Religionsgruppe gleich, der Religionsgruppe, die schon einmal vor Jahrzehnten aufs Schlimmste unter Sondergesetzen gelitten hat. Auch das kann doch keiner wollen!
Zudem:
Wo bleibt denn die Religionsfreiheit des Kindes, wenn es für immer gezeichnet ist. Ich sehe im Grundgesetz keinen Satz, der da lautet, dass ich "meine" Religionsfreiheit am Körper eines anderen ausüben darf. Eine symbolische Handlung beim Kind ginge doch auch.
Das Erziehungsrecht der Eltern wurde im Falle von Zeugen Jehovas, die ihre Kinder statt in Schulen zu schicken selbst unterrichten wollten, beschnitten - m.E. zur Recht. Logischerweise muss das Erziehungsrecht der Eltern angesichts dieser Körperverletzung erst recht hinter dem des Rechts auf körperliche Unversehrtheit zurückstehen!

Mit freundlichen Grüßen
Karen Stenzel

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Stenzel,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Beschneidung des männlichen Kindes“, zu der ich gerne Stellung nehme.

Inzwischen habe ich gemeinsam mit einer breiten Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes beschlossen. Natürlich habe ich bei meiner Entscheidung, wie bereits in meinen bisherigen Antworten zum selben Thema deutlich gemacht, das von Ihnen zitierte Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit (und Religionsfreiheit) im Abwägungsprozess berücksichtigt. Die grundgesetzlichen Schutzpflichten des Staates gegenüber dem Kind greifen hier nach meiner Auffassung nicht.

Sie dürfen auch das im Grundgesetz geschützte Recht der Eltern auf Erziehung und Religionsfreiheit nicht vergessen. Hierbei dürfen Eltern grundsätzlich ohne staatliche Einflüsse selber entscheiden, wie sie die Erziehung ihrer Kinder gestalten und ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen vermitteln, die sie für richtig halten. Es gehört es nicht zur Aufgabe des Staates, gegen den Willen der Eltern für eine aus seiner Sicht idealen Entwicklung des Kindes zu sorgen.

Mit den besten Grüßen

Dr. Günter Krings

Was möchten Sie wissen von:
Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU