
(...) Aus meiner Sicht kann man durchaus über eine maßvolle Verkürzung von urheberrechtlichen Schutzfriste diskutieren. Grundsätzlich ist das Urheberrecht aber ein Eigentumsrecht, das in unserer Rechtsordnung eigentlich unbefristet gilt. Insofern stellen selbst hohe Schutzfristen schon einen Kompromiss vor dem Hintergrund des Eigentumgedankens dar. (...)