
(...) selbstverständlich werden wir etwas gegen das Zugangserschwerungsgesetz unternehmen, und zwar unabhängig davon, wie die Bundestagswahl ausgeht. Allerdings können wir keine Organklage beim Bundesverfassungsgericht erheben, weil wir nicht geltend machen können, dass die Rechte des Bundestages verletzt wurden. (...)