Frage an Gregor Gysi von Steffen G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
mit Erstaunen habe ich Ihren am 19.09.2007 eingebrachten Antrag:" Die gesetzliche Rentenversicherung zur solidarischen Erwerbstätigenversicherung ausbauen" zur Kenntnis genommen.
Ich kann dieses Anliegen nicht nachvollziehen.
Was bringt es die Basis der Beitragszahler zu erhöhen, im Bezug auf die Lösung des Problemes in der Zukunft. Mir ist klar dass durch diese Änderung mehr Geld in die Rentenkasse fließt. Aber in 20 Jahren wird auch die dann ja geringere Basis der Beitragszahler wieder nicht ausreichen um die laufenden Rentenzahlungen zu bedienen.
( geringere Basis aufgrund der anhaltend niedrigen Geburtenrate )
Aus meiner Sicht wird durch eine Veränderung der Rentensystems auf der Beitragsseite, der Zusammenbruch ja nur verschoben.
Da diese Gedankengänge nur aus der beschränkten Sicht eines Wählers entstanden sind, bitte ich Sie mich aufzuklären wo mein Fehler liegt.
Ich bin selbständig und spare ca. 20 % meines Einkommens in privater Altersvorsorge, und möchte nicht noch zusätzlich belastet werden.
Übrigens wäre ich gern in der GRV geblieben. Da aber das System nicht anpassbar ist an mein stark schwankendes Einkommen, war mir dieser Weg versperrt.
Sehr geehrter Herr Gladisch,
Ihre Nachricht vom 26. August hat mich erreicht.
Wir unterbreiten drei Reformvorschläge, die im Zusammenhang gesehen werden müssen. Zunächst wollen wir die Zahl der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erweitern, auf all jene, die Einkommen haben. Dabei bitte ich Sie zu beachten, dass zu Bismarcks Zeiten 90 % abhängig beschäftigt waren, heute sind es nur noch 60 %.
Natürlich haben Sie Recht, dass sich damit auch die Zahl der Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher erweitert. In dem Zusammenhang muss der zweite Schritt gesehen werden. Wir schlagen vor, die Beitragsbemessungsgrenzen an- und aufzuheben. Bei uns müsste Herr Ackermann also nicht nur einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen, sondern einen Beitrag von seinem gesamten Einkommen. In dem Zusammenhang könnten Sie einwenden, dass er dann ja auch einen Anspruch auf höhere Rente hätte. Das Bundesverfassungsgericht hat aber zugelassen, dass die Rentensteigerung abgeflacht wird, da es sich um eine solidarische Versicherung der Bürgerinnen und Bürger handelt. Und genau darin besteht unser dritter Vorschlag. Wir würden also die Zahl der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erhöhen, wir würden durchsetzen, dass ein Beitrag vom gesamten Einkommen zu bezahlen und wir würden die mit der Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze verbundene Rentensteigerung abflachen. Dadurch würde das Problem nicht verschoben, sondern gelöst werden. Es gäbe genügend Einzahlungen, um Altersarmut zu verhindern. Wenn sämtliche Einkommen zur Verfügung stehen, könnten die Beitragssätze sogar reduziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi