(...) hat mich erreicht. Eine Konvention kann Deutschland natürlich nur dann verletzen, wenn die Konvention hier ratifiziert ist. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ratifizierung stattfindet. (...)
Sehr geehrter Herr Haaske,
den Artikel 20 Abs. 4 GG können Sie dann für sich in Anspruch nehmen, wenn eine Bundesregierung versuchen sollte, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen.
(...) Hinsichtlich der so genannten Bedarfsgemeinschaften ist dies schon vom Verfassungsgericht geprüft worden. Wegen des Gebots im Grundgesetz, die Ehe zu fördern, sei es legitim, dass man Regelungen schaffe, die Vorteile für jene, die nicht heirateten, beseitigten. (...)
Sehr geehrte Frau Kretzschmar,
Ihre Nachricht vom 8. 1. hat mich erreicht. Ich bitte Sie, sich diesbezüglich an das zuständige Innenministerium zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
(...) Die meisten Gesetze aus der NS-Zeit sind inzwischen aufgehoben. Einige Änderungen in der ZPO, im BGB und in anderen Gesetzen können bestehen bleiben, da sie nichts mit der Naziideologie und den Naziverbrechen zu tun haben. (...)
(...) 4 GG wurde aufgenommen, um für den Fall der Gefahr eines neuen Naziregimes oder eines neuen Naziregimesuchs zur Beseitigung der demokratischen Ordnung ein Widerstandsrecht etabliert zu haben. (...) Im übrigen ist das Widerstandsrecht ein individuelles für jede Bürgerin und jeden Bürger. (...)