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Gregor Gysi
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Frage von Heiko M. •

Frage an Gregor Gysi von Heiko M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,

als die UNO-Konvention gegen Korruption am 14. Dezember 2005 in Kraft trat, hat Deutschland nicht mit ratifiziert. Die Konvention verbietet Politiker/innen jegliche Annahme von Präsenten und Annehmlichkeiten und macht eine schärfere strafrechtliche Verfolgung möglich. Vorteilsnahme wird bei deutschen Bundestagsabgeordneten bislang nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn diese sich so dumm verhalten würden, dass ihnen der Verkauf der Stimme bei einer Abstimmung nachgewiesen werden kann.

Die "bezahlte Anstellung" eines Abgeordneten durch eine Firma oder einen Verband über eine ganze Legislaturperiode ist hingegen völlig legal. Daher können Abgeordnete in Deutschland ganz legal ihr Insiderwissen um politische Vorgänge und Gesetzesinitiativen verkaufen und somit den Einfluss des Mandates ganz legal zu Geld machen.

Durch diese ganz legale "Käuflichkeit" wird natürlich der eigentliche "Arbeitgeber" des Abgeordneten, der Bürger, schlicht betrogen. Wer vertritt diesen, wenn die Volksvertreter ihre Firmen vertreten?

Meine Fragen an Sie:
1. Teilen Sie meine Bewertung, dass die in Deutschland ganz legale "bezahlte Anstellung" von Abgeordneten gegen die UNO-Konvention gegen Korruption verstößt?

2. Ist es nicht ein beschämender Fakt für das Deutsche Parlament dass es diesem nicht gelingt eine Mehrheit zur Ratifizierung der UNO-Konvention zu finden und somit die Korruption in den eigenen Reihen strafrechtlich verfolgen zu können?

3. Wundert es Sie als Abgeordneten wirklich, dass angesichts dieser Tatsachen die Bürgen sich in immer größerer Verdrossenheit von "denen da oben" abwenden?

4. Welche Initiativen startet Ihre Partei um sich für die Ratifizierung der UNO-Konvention gegen Korruption auch in Deutschland eizusetzen?

5. Warum wird dieses Thema von der Linken nicht zum Wahlkampfthema gemacht, oder wollen auch Ihre Abgeordneten die ganze legale Käuflichkeit des Volksvertreters beibehalten?

MfG
Heiko Mahlert

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Mahlert,

Ihre Nachricht vom 19.1. hat mich erreicht. Eine Konvention kann Deutschland natürlich nur dann verletzen, wenn die Konvention hier ratifiziert ist. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ratifizierung stattfindet. Es gibt nichts Schlimmeres als die materielle Abhängigkeit von Abgeordneten von bestimmten Konzernen und Einrichtungen.

Wir werden sehen, wann wir damit Erfolg haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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