Frage an Gregor Gysi von Rico H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gysi,
ab wann darf man den Artikel 20/4 des Grundgesetzes, dem Recht auf Widerstand, für sich in Anspruch nehmen?
Darf man das überhaupt? Schließlich wird die Regierung immer behaupten alles sei rechtsstaatlich und demokratisch, siehe Schäuble.....
Sehr geehrter Herr Haaske,
Ihre Frage vom 6. 1. hat mich erreicht.
Der Artikel 20 Abs. 4 GG wurde aufgenommen, um für den Fall der Gefahr eines neuen Naziregimes oder eines ähnlichen Versuchs zur Beseitigung der demokratischen Ordnung ein Widerstandsrecht etabliert zu haben. Bei aller auch von mir geübten Kritik hinsichtlich der Zustände in der Bundesrepublik Deutschland kann davon noch nicht ausgegangen werden. Die Ordnung im Sinne der Absätze 1, 2 und 3 des Art. 20 des GG besteht nach wie vor.
Im übrigen ist das Widerstandsrecht ein individuelles für jede Bürgerin und jeden Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi