Frage an Gregor Gysi von Dietmar B. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Gregor Gysi,
vielleicht können Sie mir meine Frage beantworten. Durch die Verpflichtung von Hartz IV Empfängern, jede Arbeit zu jedem Lohn annehmen zu müssen, ist die Vertragsfreiheit einseitig aufgehoben. Wäre nicht alleine schon deshalb ein Mindestlohn zwingend notwendig um die gesetzgeberische Auslegung der Grundrechte der Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG, im Sinne des Grundgesetzes zu gestalten ?
Eine zweite Frage. Eine Ehe ist m.E. juristisch gesehen eine gegenseitige Willenserklärung für die jeweils andere Person Sorge tragen zu wollen. Bei den sog. Bedarfsgemeinschaften wird ein solcher Wille von Staats wegen vermutet. Selbst eine gegenteilige eidesstattliche Versicherung des Betroffenen hat dabei weniger Gewicht, wie die Vermutung des Willens durch den Staat. Wie ist dies in einem demokratischen Rechtsstaat zu erklären ?
Lieber Dietmar Brach,
Ihre Nachricht vom 15.1. hat mich erreicht. Diejenigen, die die Gesetze zu verantworten haben, meinen, dass die Vertragsfreiheit nicht aufgehoben wäre, denn die betreffende Person müsste ja den Vertrag nicht schließen, dann allerdings hinnehmen, dass die Leistungen nach Hartz IV gekürzt werden.
Hinsichtlich der so genannten Bedarfsgemeinschaften ist dies schon vom Verfassungsgericht geprüft worden. Wegen des Gebots im Grundgesetz, die Ehe zu fördern, sei es legitim, dass man Regelungen schaffe, die Vorteile für jene, die nicht heirateten, beseitigten.
Unabhängig von solchen juristischen Überlegungen geht es aber immer um den politischen Willen. Wir streiten deshalb für andere Ansätze, gewinnen dafür bisher aber keine Mehrheit im Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi