
(...) Sämtliche Lebensmittel haben einen Mehrwertsteuersatz von 7% beim Einkauf im Lebensmittelhandel. Wenn man jetzt unterschiede und ungesunde Lebensmittel teurer machte, würden die betreffenden Hersteller dagegen gerichtlich vorgehen, bestreiten, dass ihre Nahrungsmittel ungesund sind und außerdem würden sie sich auf die Gleichheit vor dem Gesetz nach dem Grundgesetz berufen, dass Lebensmittel nicht unterschiedlich besteuert werden können. Den Widerspruch den Sie entdeckt haben, der resultiert aus dem Unterschied zwischen einer Gaststätte und einem Kiosk. (...)