Frage an Gregor Gysi von Jan R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi,
Da sie sich im Bundestag für oft für Soziale Belange Einsätzen möchte ihnen von einer Begebenheit erzählen die schon einige Zeit zurückliegt. Und von der ich mich Frage: „Wie kann das sein?“
Herr B. (42) Ist seit mehreren Jahren Hartz 4 Empfänger und hat gemerkt daß er vom Jobcenter keine Jobangebote oder sonstige Förderung bekommt. Nun entscheidet er sich, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sich beim Ruhrkolleg anzumelden um sein Abitur nach zu machen. Nach dem er 3 Monate zur Schule gegangen ist, und gute Noten bekommen hat, bekommt er vom Jobcenter einen Brief, in dem Ihm. nicht etwa ein Job angeboten wird. Sondern in dem er aufgefordert wird die Schule abzubrechen, ansonsten sämtliche Leistungen seitens des Jobcenters eingestellt würden.
Weil 1. Das Jobcenter nicht für Schüler zuständig sei, er 2. dem Arbeitsmarkt von 8 bis 16:00 zur verfügung zu stehen habe und er sich 3. wenn er denn weiter zur Schule gehen wolle, an das Bafög Amt wenden solle. Das mit dem Bafög Amt, denkt sich Herr B. Ist vielleicht keine so schlechte Idee, dann bin ich auf jeden Fall das Jobcenter los, und kann mich in Ruhe auf die Schule konzentrieren. Beim Bafög Amt erfährt er jedoch, das es Bafög nur für Leute bis einschliesslich zum 30. Lebensjahr gibt. Notgedrungen Bricht Herr B. Die Schule ab, weil er sonst weder Bafög noch Hartz 4 bekommt und seine Miete nicht mehr Zahlen kann.
2 Monate später wird Herr B. Von Herrn G. Auf eine sogenannte Bildungsmaßnahme geschickt, wo man ihm nichts beibringen kann, was er nicht schon lange wusste. Und dessen Abschlusszertifikat, das Papier nicht wert ist auf dem es gedruckt wurde.
So geschehen in Essen.
Ich habe auf Namen verzichtet, falls irgendein Jobcenter-Mitarbeitet dies lesen sollte.
Meine Frage:
Wie kann es sein, dass jemand der sich selbst für seine Weiterbildung einsetzt derart dafür bestraft wird, obwohl es doch heisst dass man selbst alles tun solle um Harz4 zu überwinden ?
Gruss Jan R
Sehr geehrter Herr R.,
Ihre Nachricht vom 23. Juni hat mich erreicht. Ich sehe diesen Sachverhalt als genauso absurd an wie Sie. Aber so sehen die Rechtsvorschriften aus. Schade dass sich Herr B. nicht an mich gewandt hat. Ich hätte wenigstens an das Sportcenter geschrieben und versucht, eine Lösung für ihn zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi