
(...) Artikel 13 würde in der jetzt vorliegenden Version Online-Plattformen zwingen, bei ihnen hochgeladene Inhalte automatisiert auf Urheberrechtsverletzungen zu scannen. Uploadfilter sind allerdings völlig ungeeignet, urheberrechtlich erlaubte von unerlaubten Nutzungen zu unterscheiden. Kein Computerprogramm kann den Kontext eines Werkes so einordnen, dass es etwa eine Parodie oder ein urheberrechtlich zulässiges Zitat erkennen kann. (...)