
(...) das Jobcenter die angemessenen Wohnkosten übernimmt. Da sich die genannte Summe aus Einzelbeträgen des Existenzminimums für jedes Familienmitglied zusammensetzt, ist auch die Frage nach dem „nachvollziehbaren ‚Normalmaß‘“ beantwortet. Denn eine auf ein wie auch immer zustande kommendes „Normalmaß“ reduzierte Summe würde bedeuten, dass man einzelnen Mitgliedern der Familie das Existenzminimum kürzt. (...)