
(...) Der Koalitionsvertrag ist insgesamt für fünf Jahre ausgelegt, sodass nicht bereits zu Beginn einer Legislaturperiode ein exakte Terminierung für jedes Vorhaben gegeben ist. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass wir die Senkung des Wahlalters wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben voranbringen wollen, dies allerdings nicht allein umsetzen können. Denn in diesem Fall ist eine Verfassungsänderung notwendig, für die nicht nur die absolute Mehrheit, sondern eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. (...)