Sehr geehrte Frau Ihme,
ich verweise Sie auf meine Antwort auf Ihre vorige Frage zum gleichen
Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB
Sehr geehrte Frau Ihme,
ich verweise Sie auf meine Antwort auf Ihre vorige Frage zum gleichen
Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB
(...) Die FDP wie auch die FDP-Bundestagsfraktion kämpft gegen den Überwachungsstaat. Unsere zahlreichen Initiativen zum Schutz des Rechtsstaates und der Grundrechte finden Sie unter www.fdp-fraktion.de wie auch unter www.fdp.de. (...)
(...) Es muss daher eine sorgfältige Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Einwirkung gezogen werden. Der enge Tatbestand der Abgeordnetenbestechung, der nur die Abstimmung im Parlament unter Strafe stellt, nicht aber die vorgeschaltete Willensbildung, schützt den Abgeordneten vor unlauteren Einflussnahmen und stützt gleichzeitig seine Unabhängigkeit als frei gewählter Abgeordneter. Wer "gekauft" worden ist, sich in einer bestimmten Weise zu entscheiden, wird sein Verhalten bis zur Schlussabstimmung im Parlament, wo sein Abstimmungsverhalten ja für jedermann sichtbar ist, durchhalten. (...)
(...) Die Bundesregierung ist gerade dabei, ein Ratifizierungsgesetz vorzubereiten. Dabei soll den USA und Deutschland einen gegenseitigen Zugriff auf Fingerabdrücke und DNA-Profile im so genannten hit/no-hit-Verfahren einräumen und der Bekämpfung der schwerwiegenden Kriminalität und des Terrorismus dienen. Mit diesem Verfahren lässt sich innerhalb weniger Minuten feststellen, ob in einem Partnerland Informationen zu einer bestimmten Person vorliegen. (...)
(...) Begreift man den rechtlichen Gehalt der Staatsangehörigkeit als Eigenschaft oder als Rechtsverhältnis, so ist es leichter zu verstehen, warum im Personalausweis das Adjektiv „deutsch“ steht und nicht das Land. Durch das Adjektiv „deutsch“ wird das Rechtsverhältnis zum Staat gekennzeichnet, dass das rechtliche Band der Zugehörigkeit, Verbundenheit sowie das Bestehen gegenseitiger Recht und Pflichten beschreibt. Dementsprechend bestimmt Art. (...)
(...) die von Ihnen angesprochene Praxis von Telefonanrufen, bei denen zumeist per Bandansage und unter Hinweis auf eine anzuwählende 0900-Rufnummer vermeintliche Gewinne angepriesen werden, ist sowohl aus wettbewerbsrechtlicher, telekommunikationsrechlicher, datenschutzrechtlicher wie auch straf- und allgemein zivilrechtlicher Sicht zu beanstanden. (...)